Mit der Schulmail von gestern (11.12.2020; 13:32 Uhr; Link: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/11122020-informationen-zum-angepassten) wurde über Staatssekretär Mathias Richter folgendes verfügt:
„In den Jahrgangsstufen 1 (an der ACG ab 5) bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.“ Hier müssen, laut Schulmail, die Eltern anzeigen, ab wann Ihre Kinder am Distanzunterricht teilnehmen. Der früheste Termindafür ist Montag, 14.12.2020. Zeigen die Eltern die Teilnahme am Distanzunterricht nicht an, so folgt daraus, dass ihre Kinder zur Schule kommen müssen. Die Eltern können also jederzeit anzeigen, ob ihre Kinder vom Präsenzunterricht in den Distanzunterricht wechseln. Laut der Schulmail ist ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzlernen aber nicht erlaubt (wer einmal in das Distanzlernen wechselt bleibt dort).
– „In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sicher gestellt werden.“
Klassenarbeiten und Prüfungen in der Woche vom 14.12.- 18.12.2020:
– In den Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich Q1 werden alle angesetzten Klassenarbeiten und Prüfungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder sie entfallen. Ein genauer Plan wird von den zuständigen Abteilungsleitern ausgearbeitet.
– In der Jahrgangsstufe Q2 werden die angesetzten Prüfungen und Klausuren durchgeführt. Dies ist laut Schulmail ausdrücklich erlaubt, da andere Termine nicht angesetzt werden können.
Am 07.01.2021 (Donnerstag) und am 08.01.2021 (Freitag) findet kein Unterricht statt. Hier gelten laut Schulmail die gleichen Regeln wie für die Tage 21.12.2020 und 22.12.2020.
Weitere Informationen für die Elternschaft:
Die Klassenlehrer der Jahrgänge 5 bis 7 werden zeitnah durch den Abteilungsleiter I informiert, wie die Abfrage zum Distanzunterricht zu erfolgen hat.
Die Klassenlehrer der Jahrgänge 8 bis 10 sowie die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer der Jahrgänge EF bis Q2 informieren ihre Schülerinnen und Schüler über die Entscheidungen zum Distanzunterricht.
Weitere Informationen für die Lehrerinnen und Lehrer:
– Alle Lehrkräfte, FörderlehrerInnen, SonderpädagogInnen und SozialarbeiterInnen (multiprofessionelles Team), InklusionshelferInnen usw., die am Montag (14.12.2020) in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 Unterricht haben, müssen ihren Dienst am Montag in der Schule wahrnehmen. Das weitere Vorgehen für die dann folgenden Tage wird in einer Schulleitungssitzung am Montag aufgrund der Meldungen zum Präsenzunterricht festgelegt.
– Alle anderen Lehrkräfte können ihren Dienst in der Schule oder Zuhause wahrnehmen.
Bewertungen von Schülerleistungen:
– Die im Distanzlernen erbrachten Leistungen sind den Leistungen aus dem Präsenzunterricht gleichwertig.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Andreas Tempel, Schulleiter
Aktuell haben wir je einen Coronafall in einer fünften und einer siebten Klasse, zwei in einer achten Klasse und zwei im neunten Jahrgang, weshalb das Gesundheitsamt entsprechende Quarantänen ausgesprochen hat. (Stand 11.12.2020)