Abschlüsse und Versetzungen an der ACG

Ab Klasse 9: Ausgabe von Prognosen mit dem zu erwartenden Abschluss am Ende der 10 zu jedem Zeugnis – entscheidend ist aber, welche Leistungen am Ende der Klasse 10 erreicht werden.
In der Klasse 9 gibt es erstmalig schullaufbedingt ein Versetzungsverfahren:  Mit der Versetzung in die Klasse 10 wird zugleich der Hauptschulabschluss der Klasse 9 vergeben.
Von Klasse 5 bis Klasse 9 werden Schüler*innen grundsätzlich versetzt, können jedoch eine Klasse auf Anraten der Klassenkonferenz wiederholen, falls der Verbleib in der Klassenstufe die beste Fördermöglichkeit ist.

Erster Schulabschluss nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) vgl. APO SI, §40

  • Versetzung in Klasse 10 ist gleichbedeutend mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • in allen Fächern ausreichende Leistungen, Besuch eines E-Kurses nicht erforderlich
  • verlassen der Schule mit diesem Abschluss nur, wenn die 10-jährige Schulpflicht erfüllt ist
Mindestanforderungen
Noten:
oder:
Deutsch, Mathe
max. ein „mangelhaft“
kein „mangelhaft“
sonstige Fächer
max. ein „mangelhaft“
max. zwei „mangelhaft“
  • Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt
  • Rechnerische Abwertung einer 5 im E-Kurs zu einer 4 im G-Kurs mit Überweisung in den G-Kurs

Erweiterter Erster Schulabschluss nach Klasse 10 (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)  vgl.APO SI, §40

  • in allen Fächern ausreichende Leistungen, Besuch eines E-Kurses nicht erforderlich
Mindestanforderungen
Noten:
oder:
Deutsch, Mathe, Lernbereich NW(Chemie, Physik, Biologie) und Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft)
max. ein „mangelhaft“
kein „mangelhaft“
Sonstige Fächer
max. ein „mangelhaft“
max. zwei „mangelhaft“
  • Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt
  • Rechnerische Abwertung einer 5 im E-Kurs zu einer 4 im G-Kurs
  • Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung (ZP 10)

Entscheidend für höherwertige Abschlüsse ist neben guten Noten die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Anzahl an Fachleistungskursen (Grund- oder Erweiterungskurse / G-Kurs und E-Kurs). Die Zuweisung zu den Grund- und Erweiterungskursen beschließen die Zeugniskonferenzen.

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife / MSA) vgl. APO SI, § 42

  • Teilnahme an 2 E-Kursen
  • ausreichende Leistungen in E-Kursen und WP, befriedigende Leistungen in den Grundkursen
  • übrige Fächer: in 2 Fächern befriedigende Leistungen, in restlichen Fächern ausreichende Leistungen
Mindestanforderungen
Noten:
mögliche Minderleistungen / Ausgleich
zwei E-Kurse und
Wahlpflichtkurs (WP)
„ausreichend“
eine Minderleistung in D, E, M, WP oder einem anderen Fach um eine Notenstufe, bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe
G-Kurse
evtl. weitere E-Kurse
„befriedigend“
„ausreichend“
restliche Fächer
2 x „befriedigend“,
Rest „ausreichend“
Zusätzlich eine Minderleistung in einem der übrigen Fächer um bis zu zwei Notenstufen ohne Ausgleich
  • Fächergruppe I: D, E, M, WP | Fächergruppe II: alle anderen Fächer (auch Physik)
  • Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) möglich

Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife mit besonderem Qualifikationsvermerk / MSA-Q) vgl. APO SI, § 43

  • Teilnahme an 3 E-Kursen mit mind. befriedigenden Leistungen, befriedigende Leistungen in WP
  • Bewertung des G-Kurses mit „gut“, übrige Fächer: im Schnitt befriedigende Leistungen
Mindestanforderungen
Noten:
mögliche Minderleistungen / Ausgleich
drei E-Kurse und
Wahlpflichtkurs (WP)
„befriedigend“
eine Minderleistung in D, E, M, WP oder einem anderen Fach um eine Notenstufe, bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe
G-Kurs
evtl. weiterer E-Kurs
„gut“
„befriedigend“
restliche Fächer
„befriedigend“
zwei Fächer „ausreichend“ und ein Fach „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bei Ausgleich durch entsprechende Anzahl „gut“ in restlichen Fächern
  • Fächergruppe I: D, E, M, WP | Fächergruppe II: alle anderen Fächer (auch PH & CH)
  • Keine Nachprüfung in den Fächern der Zentralen Abschlussprüfung 10 (D, M, E) möglich

Fachhochschulreife und Abitur

Nach der Q1 erwerben die Schüler*innen bei insgesamt ausreichenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Am Ende der Q2 legen Sie die Abiturprüfungen ablegen – Infos hierzu z.B. unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/FAQ-Oberstufe/index.html

Klasse 11 (EF): nach dem ersten Jahr in der Oberstufe erreichen die Schüler*innen die Versetzung in die Qualifikationsphase, wenn sie in 10 Fächern ausreichende Leistungen erreichen.

Minderleistungen bei Abschlüssen und Versetzungen: