Schutzkonzept

„Wir an der ACG lernen voneinander, übereinander und miteinander. Wir sind eine vielseitige Schule, an der sich alle sicher, wertgeschätzt und willkommen fühlen.“

Dieser Leitgedanke prägt das tägliche Miteinander an der Alexander-Coppel-Gesamtschule. Der Schutz aller Kinder und Jugendlichen sowie aller Beschäftigten ist dabei eine gemeinsame Aufgabe.

Deshalb entwickelt die Alexander-Coppel-Gesamtschule ihr Schutzkonzept gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt kontinuierlich weiter. Unser Schutzkonzept ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern ein fortlaufender Entwicklungsprozess. Gemeinsam mit Schüler:innen, Erziehungsberechtigten und allen Beschäftigten schaffen wir Strukturen, die Prävention stärken, Orientierung geben und einen professionellen Umgang mit Grenzverletzungen, Übergriffen und Verdachtsfällen ermöglichen.

Ein wirksames Schutzkonzept lebt davon, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wissen, an wen sie sich wenden können, Unterstützung erhalten und Verantwortung füreinander übernehmen.

An der Alexander-Coppel-Gesamtschule arbeiten die AGs Schutzkonzept, Schulentwicklung, Gewaltprävention sowie die SV eng zusammen, um alle Interessen und Bemühungen zu verzahnen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, Dokumente und Ansprechpartner:innen rund um das Schutzkonzept der Alexander-Coppel-Gesamtschule.


Dokumente und Informationen

Als erster Baustein unseres Schutzkonzeptes steht Ihnen der Verhaltenskodex für Beschäftigte zur Verfügung. Er beschreibt die gemeinsamen Standards für einen professionellen, wertschätzenden und grenzachtenden Umgang mit Schüler:innen sowie innerhalb der Schulgemeinschaft.

Ergänzend finden Sie den Flyer mit den Ansprechpartner:innen des Schutzkonzept-Teams für das Kollegium.

Aktuell werden außerdem ein Flyer für Schüler:innen sowie ein Flyer für Erziehungsberechtigte entwickelt. Beide werden im kommenden Schuljahr veröffentlicht und informieren alters- und zielgruppengerecht über Ansprechpersonen, Beratungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten.

Da sich unser Schutzkonzept kontinuierlich weiterentwickelt, werden auf dieser Seite nach und nach weitere Bausteine, Handlungsleitfäden und Informationen veröffentlicht.


Ansprechpartner:innen

Das Schutzkonzept-Team steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bei Fragen, Unsicherheiten oder Beratungsbedarf zur Verfügung. Die Ansprechpartner:innen sind unter

schutzkonzept@acg.schule

erreichbar. Die Namen aller Mitglieder des Schutzkonzept-Teams finden Sie im entsprechenden Flyer.

Für Schüler:innen gibt es darüber hinaus zahlreiche innerschulische Ansprechpersonen. Neben den KlassenleitungenFachlehrer:innen und Jahrgangsstufenleitungen stehen insbesondere

  • die Sozialpädagog:innen,
  • die Beratungslehrer:innen der Sekundarstufe I,
  • das Team des SamS-Raums,
  • die SV-Lehrer:innen

als vertrauensvolle Ansprechpartner:innen zur Verfügung.


Beratungs- und Unterstützungsangebote

Regelmäßig finden außerdem Sprechstunden der Clearingstelle sowie der Bezirkspolizistin an der Alexander-Coppel-Gesamtschule statt.

Bei Diskriminierungs- oder Rassismuserfahrungen können sich Schüler:innen, Erziehungsberechtigte und Beschäftigte außerdem an die Ansprechpartner:innen der Anti-Rassismus-AGFrau Ugur-Pausch und Herrn Oliver Heller, wenden.

Neben den innerschulischen Unterstützungsangeboten stehen auch externe Beratungsstellen zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:

  • die FABS – Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (unabhängige externe Fachberatungsstelle),
  • die Jugendberatungsstelle Solingen (Kasinostraße),
  • die Schulpsychologie im Coppelstift.

Über aktuelle Kontaktmöglichkeiten, Sprechzeiten und Beratungsangebote informieren wir regelmäßig über SDUI sowie durch Aushänge in der Schule.

Weitere Informationen zur FABS – Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche finden Sie unter:

https://awo-solingen.de/fabs/


Unser Weg zum Schutzkonzept

Die Entwicklung eines wirksamen Schutzkonzeptes ist ein langfristiger Prozess. Seit mehreren Jahren arbeitet die Alexander-Coppel-Gesamtschule gemeinsam mit Schüler:innen, Erziehungsberechtigten und Beschäftigten kontinuierlich an der Weiterentwicklung ihres Schutzkonzeptes. Dabei wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und verbindliche Strukturen geschaffen.

Zu den bisherigen Bausteinen gehören unter anderem:

  • die Verankerung des Schutzkonzeptes im Schulprogramm,
  • die Gründung des Arbeitskreises Schutzkonzept,
  • Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für das Kollegium,
  • die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen,
  • die Durchführung einer Risiko- und Ressourcenanalyse unter Beteiligung der Schüler:innen und Beschäftigten,
  • die Entwicklung einer gemeinsamen Vision für die Alexander-Coppel-Gesamtschule,
  • die Erarbeitung, Beratung und Verabschiedung des Verhaltenskodexes für Beschäftigte,
  • die Entwicklung schulinterner Handlungsleitfäden,
  • die kontinuierliche Information der Schulgemeinschaft über den Entwicklungsstand des Schutzkonzeptes.

Die Entwicklung des Schutzkonzeptes wird auch in Zukunft fortgesetzt. Weitere Bausteine – darunter der Verhaltenskodex für Schüler:innen, zusätzliche Handlungsleitfäden sowie weitere Informations- und Präventionsangebote – werden schrittweise entwickelt und veröffentlicht.

Eine ausführliche Übersicht über die bisherigen Entwicklungsschritte finden Sie in der nachfolgenden Chronologie.


Chronologie

2022

  • Gesetzliche Verankerung der Verpflichtung zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt.
  • Aufnahme der Einführung eines Schutzkonzeptes in das Schulprogramm der Alexander-Coppel-Gesamtschule.

2023

  • Information des Kollegiums, der Schülervertretung und der Elternvertretung.
  • Einrichtung des Arbeitskreises Schutzkonzept.
  • Beginn der Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle FABS.

2024

  • Durchführung der Risiko- und Ressourcenanalyse mit Schüler:innen und Beschäftigten.
  • Auswertung der Ergebnisse und Entwicklung erster Maßnahmen.
  • Entwicklung einer gemeinsamen Vision für das Schutzkonzept.

2025

  • Pädagogischer Tag zum Schutzkonzept.
  • Erarbeitung, Überarbeitung und Abstimmung des Verhaltenskodexes für Beschäftigte.
  • Entwicklung weiterer Handlungsleitfäden.
  • Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.

Seit 2026

  • Veröffentlichung des Schutzkonzept-Bereichs auf der Homepage.
  • Veröffentlichung des Verhaltenskodexes für Beschäftigte.
  • Veröffentlichung des Flyers des Schutzkonzept-Teams.
  • Entwicklung weiterer Materialien für Schüler:innen und Erziehungsberechtigte.
  • Fortlaufende Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes.

Schutz beginnt mit Hinschauen

Niemand muss mit einem unguten Gefühl oder einer belastenden Situation allein bleiben. Wer Fragen hat, sich Sorgen macht, eine Grenzverletzung beobachtet hat oder sich unsicher ist, wie eine Situation einzuordnen ist, kann sich jederzeit an eine Vertrauensperson wenden.

Wir hören zu, nehmen Anliegen ernst und unterstützen dabei, die nächsten Schritte zu klären. Gemeinsam finden wir den passenden Weg.

E-Mail des Schutzkonzept-Teams:

schutzkonzept@acg.schule

 

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Bedienstete der ACG

Verhaltenskodex für Bedienstete der Alexander-Coppel-Gesamtschule im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen (sexualisierte) Gewalt (Stand 2025)

Leitgedanke der Alexander-Coppel-Gesamtschule

Wir an der ACG lernen voneinander, übereinander und miteinander.
Wir sind eine vielseitige Schule, an der sich alle sicher, wertgeschätzt und willkommen fühlen.

Verhaltensvereinbarungen für Lehrkräfte und Bedienstete im Umgang mit Schüler:innen

Die Einhaltung dieser Vereinbarungen dient sowohl dem Schutz der Lehrkräfte und Bediensteten als auch dem Schutz der Schüler:innen.

Die erwachsenen, an der ACG tätigen Personen, sind für den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die die ACG besuchen, zuständig und sich ihrer Vorbildfunktion und ihrer Verantwortung bewusst.

Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte hören den Schüler:innen zu. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer von Kindern und Jugendlichen. Sie berücksichtigen ihre Belange und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens.

Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der anderen angeleitet und über ihre Rechte informiert. Die dauerhafte Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft wird gestärkt.

Schüler:innen werden wertschätzend angesprochen und behandelt.

Lehrkräfte und  alle anderen Bediensteten sollen Kindern und Jugendlichen mit einer respektvollen und klaren Sprache begegnen, die frei ist von missverständlichen, zweideutigen (sexualisierten) Ausdrücken. Kinder und Jugendliche sind respektvoll und wertschätzend anzusprechen. Herabsetzende, spöttische oder bloßstellende Bemerkungen auch in Form von Ironie oder Sarkasmus sind zu unterlassen. Pädagogisches Handeln muss stets frei von entwürdigenden, beleidigenden oder verletzenden Formulierungen sein.

Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte reagieren auf verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen Schüler:innen und ignorieren diese nicht.

Herabsetzende oder ausgrenzende Reaktionen auf das Verhalten von Schüler:innen sind zu vermeiden.

Bei Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen benannt. Schritte zur guten Weiterentwicklung werden vereinbart.

Im Feedback zum Lernen wird das Erreichte benannt. Auf dieser Basis werden neue Lernschritte und förderliche Unterstützung besprochen. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte sollen Produkte und Leistungen von Kindern und Jugendlichen nicht entwertend oder entmutigend kommentieren.

Körperkontakte zwischen Lehrkräften und Schüler:innen, die über das Händeschütteln hinausgehen sind zu vermeiden. Darüberhinausgehende Körperkontakte sind mit größter Besonnenheit auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.

Es ist zu beachten, dass eine unangemessene Vermischung von beruflichem und privaten Leben zu vermeiden ist.
Grundsätzlich gilt, dass sich alle an der Schule beschäftigten Personen in allen schulischen und außerschulischen Kontexten, bei denen es zu Begegnungen mit Schüler:inen kommt, an den Verhaltenskodex sowie an das Schulgesetz zu halten haben.
Die Weitergabe von Informationen aus dem Privatleben, die über das übliche Maß hinausgehen (z.B. Zeigen von Fotos in unangemessener Kleidung, Weitergabe intimer Details aus dem Privat- oder Familienleben etc.) ist zu unterlassen. Schüler:innen dürfen nur mit deren vorherigem Einverständnis fotografiert werden.

Einzelkontakte mit Schüler:innen und Austausch mit Schüler:innen-Gruppen finden über SDUI statt. Kontakt zwischen Kolleg:innen und Schüler:innen über Social Media ist erst nach Abgang der Schüler:innen von der Schule gestattet, wenn diese volljährig sind. Mit Minderjährigen muss der Kontakt über die berufliche Mailadresse erfolgen.

Die an der ACG beschäftigten Personen tragen Ihrer Vorbildfunktion entsprechend der Arbeitssituation angemessene Kleidung.

Die Mitnahme von Schüler:innen im privaten PKW ist gemäß Schulgesetz nicht gestattet. Abweichungen sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Schulleiters und den Erziehungsberechtigten gestattet.

In 1:1- Gesprächssituationen in Räumen sind die Türen offen oder angelehnt zu halten. Das Schließen von Türen muss den Schüler:innen kommuniziert und mit diesen abgesprochen werden.

An der ACG herrscht eine offene Fehlerkultur:

Jeder Verdacht und jeder konkrete Hinweis wird ernst genommen – Schüler:innen befinden sich in einem hierarchischen Abhängigkeitsverhältnis und sind auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen.

Wahrgenommene Grenzüberschreitungen, Irritationen und eigene Unsicherheiten sollen und dürfen von allen Seiten angesprochen werden. Die gemeinsame kritische Reflexion und ein konstruktives, besonnenes Vorgehen bei Vorfällen und Fragestellungen hat oberste Priorität. Bei problematischen Vorgängen und in unklaren Situationen werden Expert:innen und Fachberatungsstellen zur Beratung hinzugezogen.

Bedienstete und Schutzbefohlene können sich auf den Rückhalt und die Fürsorge der Schulleitung verlassen. Vorverurteilungen und vorschnelle Reaktionen sind zu vermeiden.

 

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Name, Vorname (in Druckbuchstaben)                                                                                      Geburtsdatum

 

Solingen, den _________                                                          _________________________________Unterschrift