Bewegliche Ferientage 2025/26
13.02.2026 (Freitag nach Weiberfastnacht)
16.02.2026 (Rosenmontag)
15.05.2026 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
Am 26.05.2026 ist in NRW ein Pfingstferientag.
13.02.2026 (Freitag nach Weiberfastnacht)
16.02.2026 (Rosenmontag)
15.05.2026 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
Am 26.05.2026 ist in NRW ein Pfingstferientag.

Im Februar und März dieses Jahres hatten 20 Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Möglichkeit, nachmittags im Rahmen einer AG einen 3D-Drucker zusammenzubauen, einzurichten und anschließend ausgiebig für eigene Projekte zu nutzen. So wurden CAD-Zeichnungen von individualisierten Schlüsselanhängern und Modellhäusern erstellt und anschließend ausgedruckt. Der neue 3D-Drucker wurde vom Bergischen Schultechnikum finanziert und verbleibt für weitere Projekte an der ACG, sodass wir nun mit insgesamt fünf unterschiedlichen 3D-Druckern perfekt für kommende MINT-Projekte aufgestellt sind.
Klicken Sie hier, um zu weiteren tollen MINT-Aktionen zu gelangen.
A. Stieglitz
Einladung zur Aufführung der DuG-Kurse am Donnerstag, 03.04.2025 um 18 Uhr
in AllgemeinIhr wollt euch amüsieren?! Kommt zu DuG!!! Aufführung und Präsentation der Jahrgänge 7/8/9/10 am Donnerstag um 18 Uhr in der Mensa!
Überraschende, lustige und spannende Acts erwarten euch!!
Karten bekommt ihr bei den DuG LehrerInnen.
SpardaSpendenwahl 2025 – DIE ACG IST WIEDER DABEI!
in AllgemeinUnser Projekt Vielfalt ist unsere Stärke! soll mit vielfältigen kulturellen Projekten den respektvollen Umgang und Toleranz unter den Schülerinnen und Schülern stärken. In einer Gesellschaft, die zunehmend vielfältig und bunt ist, ist es wichtiger denn je, ein respektvolles und inklusives Umfeld zu schaffen.
Jede Stimme ist wichtig ! Bitte unterstützt uns durch eure Stimme für die ACG!
https://www.spardaspendenwahl.de/projekte/67cc342f6095fb568a62cf67
Jürgen Laufer
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht weiterhin. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Soweit einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar möglich ist, handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten, die bei den KlassenlehrerInnen anzuzeigen sind. Als zumutbar gelten Fußwege bis zu einer Stunde. Nur bei einem nicht vorhersehbaren Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
[Schulministerium zur Schulpflicht bei Streik im ÖPNV]
https://www.schulministerium.nrw/wie-ist-die-teilnahme-am-unterricht-geregelt-wenn-etwa-der-oepnv-bestreikt-wird