Streik im ÖPNV!

Die Gewerkschaft Verdi hat für Montag, den 2.2.26 einen Warnstreik im Bus und Bahnverkehr ausgerufen.

Bei vorher angekündigten Streikmaßnahmen gilt folgende Regel des Ministeriums:

Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht weiterhin. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen. Soweit einer Schülerin oder einem Schüler der Schulweg im Einzelfall nicht zumutbar möglich ist, handelt es sich um entschuldigte Fehlzeiten.

Quelle: Bildungsportal NRW

Wie ist die Teilnahme am Unterricht geregelt, wenn etwa der ÖPNV bestreikt wird? | Bildungsportal NRW